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Ein Paragraph gegen „Staatsfeindliche Hetze“, der ist offensichtlich unentbehrlich in diesem Staat, den die Väter des Grundgesetzes als vorläufige administrative Ordnung der Besatzungsmächte, als „Organisationsform der Modalität einer Fremdherrschaft” bezeichneten. Das gab es in der DDR, und in der BRD wird ebenso verfahren, um die Staatsideologie mit allen Mitteln durchzusetzen. Hier heißt es „Volksverhetzung”.
In keinem anderen Staat gibt es derartige Gesetze, wenigstens nicht Verurteilungen zu 13 Jahren wegen einfacher, friedlicher Meinungsäußerung. Allerdings gibt es Bestrebungen einer nicht völlig einflußlosen Minderheit, sie weltweit einzuführen: „Hate crimes”.
Regelmäßig und häufig werden seit Jahren in der BRD Unvorsichtige nach diesem Paragraphen verurteilt: In der BRD gibt es über 10.000 politische Verfahren pro Jahr, das sind vergleichsweise sogar mehr Verfahren wegen gewaltfreier politischer „Delikte” und mehr politische Gefangene als es in der untergegangenen DDR je gegeben hat. Tendenz stark steigend.
In den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gab es weder eine „Offenkundigkeit”, noch eine „Tatbestandliche Voraussetzung” noch ein Gesetz, das Widerspruch zur Staatsdoktrin mit schwereren Strafen bedrohte als sie für manchen Mord, Totschlag, Brandstiftung ausgesprochen wird. Schleichend ist ein System der totalen Intoleranz und der tendenziösen Unterdrückung der Meinungsfreiheit über uns gekommen, noch hat kaum einer aufbegehrt. Wer aufbegehrt, der wird eben brutal aus dem Verkehr gezogen.
Und so verwundert es nicht, daß jeder Verstoß gegen die (vermeintlichen) Interessen jener Minderheit hierzulande empfindlich bestraft wird, auch wenn dies mit den grundgesetzlichen Freiheiten (Meinungsfreiheit, Freiheit der Weltanschauung) massiv kollidiert. Jene „Fremdherrschaft”, von der Carlo Schmidt im Parlamentarischen Rat sprach, besteht also weiterhin, sie wurde vielleicht von den Alliierten auf jene einflußreiche Minderheit übertragen? Oder hat eine Art “Machtergreifung” stattgefunden?
Zu Beginn der Geschichte der BRD wurde das Gebiet als Dreizonenstaat, „Trizonesien” verhohnepipelt. Wessen „Vasallen” (so Zbigniew Brzezinsky) sind denn heute die Bewohner von Trizonesien (jetzt Vier-Zonesien) nun eigentlich? Vielleicht ist das an der grundgesetzlich untersagten Lieferung von Angriffswaffen an Kriegführende in Krisenregionen abzulesen?
Schließlich wurden A-waffenfähige U-Boote nicht nur fast geschenkt abgegeben, sie wurden von vornherein eigens für diesen Zweck entwickelt. Bekanntlich ist das Teuerste an einem neuen Modell die Entwicklung, nicht die Serienfertigung. Und die neuen Modelle wurden keineswegs von der Bundeswehr übernommen, noch waren sie je für die Bundeswehr gedacht.
HORST MAHLER wurde wegen konsequenter friedfertiger Meinungsäußerungen verurteilt, zu bitteren 13 (dreizehn!!) Jahren, die lebenslänglich bedeuten, wenn nicht eine Revolution diesen Staat auflöst, wie der Bürgerwille den Fremdherrschaftsstaat der DDR binnen einiger Wochen gewaltfrei aufgelöst hat.
Wenn ein Serienmörder vor Gericht steht, gibt es eine (milde) „Gesamtstrafe”, nicht eine Extraverurteilung wegen jedes Mordes. Im Falle von HORST MAHLER ist das Gericht von dieser (vorgeschriebenen Praxis abgewichen, in einem Fall wurde sogar die gesetzliche Höchststrafe weit überschritten.
Nun ist es ja nicht so, daß HORST MAHLER Morde begangen oder propagiert, Gewalt ausgeübt oder Haß gepredigt, antijüdische Maßnahmen gefordert hätte. Kaum jemals in der Geschichte hat ein Gericht eine derart niveauvolle und maßvolle Verteidigungsrede gehört. Er hat, auch noch in seinem Plädoyer und in seinem Schlußwort an die Richter, friedvoll, versöhnlich einer historischen These widersprochen, die er für falsch und widerlegt hält; und er hat von der grundgesetzlichen Garantie der Freiheit der Weltanschauung Gebrauch gemacht. Er hielt es nicht mit seinen Menschenpflichten als überlegener Denker vereinbar, den Mund zu halten, abzuschwören, und dadurch vielleicht seine Haut ein wenig zu retten. Im Urteil wird dies unumwunden zugegeben!
Man muß sich fragen, was denn passiert wäre, hätte HORST MAHLER die Vertreibung und die vielmillionenfache Zahl der Mordopfer dieser historischen Untat der Alliierten in Frage gestellt, oder, die Rheinwiesenmorde geleugnet, den Völkermord an den Armeniern, oder, jenen in Ruanda, oder, jenen an den versklavten Afrikanern, oder, den Völkermord an den semitischen Bewohnern von Gaza. Nichts wäre passiert, nichts, nichts, nichts!
Jede historische Wahrheit darf hierzulande straflos „geleugnet” werden, auch wenn die Katastrophen-Überlebenden, die betroffenen Familien, in unserer Mitte wohnen.
Jede historische These darf straflos bekämpft werden, wenn nicht intellektuelle oder kaufmännische Interessen des „Herrenvolkes” berührt sind. Argumente, die kritisch sind gegenüber dem „Kleinen Volk”, müssen mit allen Mitteln unterdrückt, ihre Autoren der Vernichtung anheimgegeben werden, auch wenn sie gute Gründe anführen, warum ihre Meinung über historische Thesen berechtigt sei.
Womöglich hat HORST MAHLER die Richter in ihrem intellektuellen Fassungsvermögen stark überfordert. HORST MAHLER ist ein Intellektueller von hohen Graden, ein Schwergewicht des Geistigen, der philosophische, historische, juristische Argumente in glasklare sprachliche Form bringt.
Keine Spur von Haß, „Verhetzung”, auch nur Kränkung von irgend jemandem. Man muß weit laufen in diesem Staat, in dieser gezielt verwahrlosten Zeit, um einen Menschen zu finden, der ein Gleiches an Bildung, an Gescheitheit, an Weitblick mitbringt. Es ist zu vermuten, daß ursächlich für die fürchterliche, alttestamentarische „Strafe” gerade der Umstand war, daß HORST MAHLER intellektuell so weit über seinen Verfolgern steht. Er soll ausgeschaltet, abgeschaltet, vernichtet werden. Cui bono?
Aber jede politische Aktion hat ihren Zenit, die Überschreitung dieses Scheitelpunktes fördert die Agenda der Täter nicht mehr. Möglicherweise waren die Kindermorde des Weihnachtsfeldzuges von Gaza ein solcher Scheitelpunkt, und vielleicht stellt auch die Verurteilung zu 13 Jahren wegen Meinungsäußerungen einen solchen Scheitelpunkt dar.