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 Betreff des Beitrags: Verhandlung gegen Bürgerrechtler in Krefeld: Keine Rede geha
BeitragVerfasst: 29.01.2010, 18:35 
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Wie ich heute auf der Seite vom Krefelder Forum Lesen konnte wurde ein Verfahren gegen ein JN Mitglied geführt.

Bericht findet Ihr hier:
http://www.krefelder-forum.de/?p=636

Zitat:
Donnerstag, den 28.01.2010, wurde am Amtsgericht Krefeld gegen M. H. verhandelt. Ihm wurde als formaler Veranstalter von Mahnwachen der Jungen Nationaldemokraten in Krefeld von der BRD-Politjustiz vorgeworfen, daß

1. Die verteilten Flugblätter nicht zum Thema der Mahnwache (Heimat schützen – Zukunft sichern – JUGEND WÄHLT NPD!) paßten.

2. Daß auf den Mahnwachen keine Rede gehalten worden sei. Dies sei angeblich ein Muß bei einer Mahnwache, die formal eine Demonstration ist und kein Infostand.

Die Verhandlung führte eine fast noch jugendliche Richterin. Wir interpretieren ihr Verhalten übereinstimmend so, daß Sie den Befehl hatte, M. H. zu verurteilen. Das entbehrte aber jeglicher rechtsstaatlichen Basis. Insbesondere sagte der damalige Polizeieinsatzleiter nüchtern und sachlich aus. Er verlautete, zwar einen Einsatzbericht geschrieben zu haben, nicht jedoch die Anzeige. Uns war sowieso klar, daß das Verfahren von der Obrigkeit veranlaßt war. Auch waren zu viele Zeugen für eine Kreativjustiz anwesend.

Also bot die Richterin M. H.an, die Klage bzw. den Einspruch zurückzuziehen. Damit würde das Verfahren eingestellt. M. H. lehnte ab. Es gilt der verfassungs- und grundgesetzfeindlichen Tendenzen in Polizeiführung und Justiz Einhalt zu gebieten, auch für die Zukunft. Wehret den Anfängen! Abgesehen davon wäre M. H. auf den Kosten für Rechtsanwalt und Co. sitzen geblieben.

Die Richterin reagierte wie aus der Hüfte geschossen: Sie stellte ihrerseits das Verfahren ein – ohne Übernahme der Kosten von M. H.

Derartiges ist sehr seltsam. Entweder man ist unschuldig, dann werden alle Kosten übernommen. Oder man wird eben verurteilt. Deshalb werden die zu ergreifenden juristischen und sonstigen Maßnahmen geprüft, bis hin zu einer direkten Klage beim Bundesgrundgesetzgericht.

Anmerkung:

a) Die Krefelder Justiz ist für ihre seltsamen Urteile, bis hin zur expliziten Verfassungsfeindlichkeit (laut Maßgabe des Bundesgrundgesetzgerichtes) bekannt.

b) Der Vorsitzende der Mosaischen Kultusgemeinde zu Krefeld ist in Personalunion Direktor des Amtsgerichts Krefeld und Vizepräsident der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung.

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BeitragVerfasst: 29.01.2010, 18:40 
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Beiträge: 109
Wohnort: Krefeld
Hallo

solche Urteile zeigen nur das eigentliche Gesicht dieses BRD Systems.
Über den Iran und China sich den Mund dusselig Reden aber im eigenen Land solche Urteile verfassen.
Bleibt nur zu hoffen das diese junge Richterin dadurch auch geheilt wurde.


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BeitragVerfasst: 31.01.2010, 12:57 
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Schreibmeister
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Beiträge: 873
Hallo

auch der Genosse Klarmann hetzt wieder in alter Form.

http://klarmann.blogsport.de/2010/01/30 ... nd-schuld/

Unter der Überschrift
Rechts: Strafprozesse gegen Rechtsextremisten – nur der Jude, die Unheilige und die DKP sind
verdreht der Vaterlandlose Genosse wieder einmal alle Fakten.

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BeitragVerfasst: 31.01.2010, 19:09 
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Vielschreiber

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Wohnort: Krefeld
Zunächst mal: Ich halte das Verfahren von Anfang an für schikanös. Also vom anscheinend vorhergegangenen Strafbefehl an. Wenn das Verfahren eingestellt wurde, war bereits der Strafbefehl nicht rechtens. Und es hätte auch Klarmann soweit über seinen Schatten springen können, das zuzugestehen.

Mit der Berichterstattung bin ich wie üblich nicht zufrieden.

Es wird nicht deutlich, wer das Verfahren in Gang gesetzt hat. M.H. selber?Die Staatsanwaltschaft (die eine eigene vom Gericht unabhängige Behörde ist)? Hätte das Gericht Rechtsgründe gehabt, das Verfahren gar nicht erst zu eröffnen? Wieweit da eine Art schikanöse Tendenz des Gerichts selber vorliegt, ist so nicht erkennbar.

Dann wäre es natürlich gut zu erfahren, wieweit die Bedingungen für eine Mahnwache (im Unterschied zum Infostand) festliegen bzw. wieweit sie hier ad hoc entwickelt worden sind, um einen Strafbefehl zu begründen (also mit tendenziöser Absicht).

Drittens wüsste ich gerne, wie die Gewohnheiten bei einer derartigen
Verfahrenseinstellung aussehen. Ist es da eher üblich, dass der Betreffende auf seinen Anwaltskosten sitzen bleibt? Dann wäre das kein spezifischer Mangel der antifa-politischen Justiz, sondern ein allgemeines (nichtsdestoweniger eines, mit de man sich beschäftigen sollte).

Insgesamt denke ich, es muss auf Dauer einen "Rechtsschutzkreis" auf möglichst breiter Basis geben, der seine Angehörigen gegen unverschuldete Anwalts- und Gerichtskosten absichert. Ich weiß nicht. woran der seinerzeitige "Deutsche Rechtsschutzkreis" eigentlich gescheitert ist (im Gegensatz zum damit verbundenen Deutschen Rechtsbüro - Jürgen Riegers bleibender Leistung).

"Breite Basis" würde dann allerdings erfordern, dass man sich wirklich auf eine spezifisch juristische Aufgabenstellung beschränkt. Wenn man dann seine juristischen Forderungen für alle erhebt (ohne politische Richtungsbeschränkung), dann käme man dem Ideal einer Bürgerrechtsbewegung ziemlich nahe: also der US-amerikanischen ACLU in ihren großen Tagen (als sie z.B. das Demonstrationsrecht der amerikanischen Nationalsozialisten durchsetzte).


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BeitragVerfasst: 31.01.2010, 19:34 
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Also, das Verfahren wurde durch M.H. in Gang gesetzt indem er dem Strafbefehl widersprochen hat.
Eine Mahnwache ist eine Kundgebung zu einem bestimmten Thema (Hier "Jugend wählt NPD") bei der mann normalerweise eben eine Ansprache hält. Daß man dazu verpflichtet sein soll, ist mir neu. In Kleve wurde uns das bei einer Mahnwache sogar mal polizeilich verboten. Ein Infotisch ist lediglich ein Werbestand für eine Partei oder für was auch immer. Außerdem kostet ein Infostand eine Gebühr und eine Mahnwache nicht, weil sie unters Versammlungsrecht fällt. Darauf hebt Klarmann ja auch ab, indem er durchblicken lassen will, die NPD hätte nur eine Mahnwache abgehalten um sich vor der Gebühr zu drücken. Das ist aber ziemlicher Nonsens, da diese Gebühr ein absoluter Kleckerbetrag ist. Dafür macht sich keiner Umstände.
Die Schikane des Gerichts sehe ich darin, daß die Richterin das Verfahren gegen den Willen des Beschuldigten eingestellt hat und dieser somit auf seinen Anwaltskosten sitzen bleiben soll, die ja nur durch einen offenkundig rechtswidrigen Strafbefehl zustande gekommen sind.

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Heraklit


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BeitragVerfasst: 01.02.2010, 10:57 
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Hallo Lodin

wenn das wirklich Stimmt das die Polizei euch in Kleve daran gehindert hat bzw es euch Verboten hat eine Rede zu halten, so müsste man laut dem Urteil gegen M.H den Einsatzleiter Anzeigen, da er Euch eine Handlung Verboten hat die aber zwingend Erforderlich ist für eine Mahnwache.

Er hat euch sozusagen gezwungen eine Straftat zu begehen.
Ich bitte dich diesen Vorfall noch einmal zu Prüfen, und gegeben falls Zeugen zu suchen.
Nur so kann man dieses System aushebeln.

Gruß
Arminius

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 01.02.2010, 11:33 
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Schreibmeister
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Beiträge: 1202
Also, die Mahnwache liegt mittlerweile 2 Jahre zurück und der Hauptzeuge/Anmelder und Verantwortlicher war unser ehemaliger Kreisvorsitzender. Da es sich hier nur um eine Ordnungswidrigkeit, nicht um eine Straftat handelt und es ein "Urteil" gegen M.H. in dem Sinne ja garnicht gibt, sehe ich wenig Möglichkeiten hier einen Hebel anzusetzen.

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BeitragVerfasst: 01.02.2010, 12:27 
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Schreibmeister
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Beiträge: 873
Hallo

also in Kleve wurde nur das Megafon Verboten nicht die Rede !
Weiter behauptet Klarmann in seinem Bericht die NPD Krefeld würde Mahnwachen Anmelden um die Gebühren für einen Infotisch zu sparen,
in Krefeld sind beide Anmeldungen kostenlos !

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